Gerätespezifische Nutzungsordnung für die Fluoreszenzmikroskope
des Imaging-Zentrums der Fachrichtung Biologie
am Zoologischen Institut und Mueseum
Vom 7. Januar 2022
§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsordnung
- Diese Ordnung regelt die Nutzung der Fluoreszenzmikroskope am Zoologischen Institut und Museum im Anwendungsbetrieb. Sie ist als Anlage Bestandteil der Rahmennutzungsordnung für das Imaging-Zentrum der Fachrichtung Biologie.
- Die Geräte stehen im Servicebetrieb nicht zur Verfügung.
§ 2 Ansprechpersonen
- Allgemeine Ansprechperson ist der*die administrative Leiter*in des Imaging-Zentrums.
- Wissenschaftliche Ansprechpersonen und die für das jeweilige Gerät verantwortlichen Personen sind auf der Homepage des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de/ueber-uns/organisation/team/) aufgeführt.
§ 3 Geräte
Die am Zoologischen Institut und Museum dem Imaging-Zentrum zur Verfügung gestellten Fluoreszenzmikroskope sowie eine detaillierte Beschreibung der Geräte sind auf der Internetseite des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de) aufgeführt.
§ 4 Gerätezulassung und Zugangsregelungen für Anwender*innen
- Anwender*innen dürfen die unter § 3 aufgeführten Geräte erst nach dem Ausfüllen des Erhebungsbogens (§ 5 Abs. 2 der Rahmennutzungsordnung) sowie einer Geräteeinweisung durch eine für das jeweilige Gerät verantwortliche Person nutzen. Die personengebundene Geräteeinweisung ist mit einer Laserschutzunterweisung (wenn das unter § 3 Abs. 1 aufgeführte Gerät mit Lasern ausgestattet ist) und einer Sicherheitsunterweisung verbunden, die nur von einem Laserschutzbeauftragten durchgeführt werden dürfen. Nach der Geräteeinweisung erhält der*die Anwender*in Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten. Die Nutzungsdauer ist auf 1 Jahr begrenzt. Danach muss der der*die Anwender*in eine erneute Laserschutzunterweisung erhalten (wenn das unter § 3 Abs. 1 aufgeführte Gerät mit Lasern ausgestattet ist).
- Der Zugang zu den Räumlichkeiten wird dem*der Anwender*in nach der Geräteeinweisung und der Sicherheits- und Laserschutzunterweisung auf dem Mitarbeiter- oder Gastausweis freigeschaltet. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Gastausweis zurückgegeben werden.
§ 5 Buchung der Geräte für Anwender*innen
- Die Vergabe der Termine für Anwender*innen erfolgt in Absprache mit einer für das jeweilige Gerät verantwortlichen Person (§ 2).
- Buchungen (Terminabsprachen) erfolgen in Absprache mit einer für das Gerät verantwortlichen Person und dürfen nur von Anwender*innen vorgenommen werden.
- Die maximal zusammenhängend buchbare Nutzungsdauer der Geräte beträgt 48 h.
- Die Nutzung der Geräte ohne vorherige Buchung ist untersagt.
- Anwender*innen gemäß § 4 Abs. 1 der Rahmennutzungsordnung haben 24 h / 7 Tage Zugang zu den Geräten.
- Allen anderen Anwender*innen stehen die Geräte von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr zur Verfügung.
- Sollte ein Gerät aufgrund eines Defektes oder einer Wartung nicht zur Verfügung stehen, ist keine Buchung möglich bzw. wird die Buchung durch eine für das jeweilige Gerät verantwortliche Person (§ 2) storniert. Der*die Anwender*in wird darüber informiert.
§ 6 Gerätenutzung für Anwender*innen
- Die unter § 3 aufgeführten Geräte dürfen nur von Anwender*innen genutzt werden.
- Arbeiten der biologischen Schutzstufen 2 – 4 bzw. mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2 – 4 nach § 5 der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen der Sicherheitsstufen 2 – 4 bzw. mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2 – 4 nach § 7 des Gentechnikgesetzes (GenTG) sind untersagt.
- Zum Ende des Buchungszeitraums ist der Arbeitsplatz sauber und ordentlich (gereinigte Objektive und Arbeitsplätze, Entsorgung von benutztem Verbrauchsmaterial und Glasresten) zu hinterlassen.
- Der*die Anwender*in ist am Ende der gebuchten Zeit zur Eintragung in das Logbuch verpflichtet.
- Nach Beendigung der Arbeiten muss der*die Anwender*in das genutzte Gerät inkl. Laser und/oder Fluoreszenzlampen ordnungsgemäß ausschalten.
Anlage
Entgelttabelle für die Nutzung der Fluoreszenzmikroskope am Zoologischen Institut und Museum in der jeweils geltenden Fassung