Gerätespezifische Nutzungsordnung für das Rasterelektronenmikroskop Supra 40VP

des Imaging-Zentrums der Fachrichtung Biologie

am Institut für Physik

Vom 7. Januar 2022

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsordnung

  1. Diese Ordnung regelt die Nutzung des Rasterelektronenmikroskops Supra 40VP am Institut für Physik im Anwendungsbetrieb. Sie ist als Anlage Bestandteil der Rahmennutzungsordnung für das Imaging-Zentrum der Fachrichtung Biologie.
  2. Die Nutzung im Servicebetrieb erfolgt auf Grundlage der Regelungen der Rahmennutzungsordnung.

§ 2 Ansprechpersonen

  1. Allgemeine Ansprechperson ist der*die administrative Leiter*in des Imaging-Zentrums.
  2. Wissenschaftliche Ansprechpersonen und die für das Gerät verantwortlichen Personen sind auf der Homepage des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de/ueber-uns/organisation/team/) aufgeführt.

§ 3 Geräte

Das am Institut für Physik dem Imaging-Zentrum zur Verfügung gestellte Rasterelektronenmikroskop Supra 40VP sowie eine detaillierte Beschreibung des Gerätes sind auf der Internetseite des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de) aufgeführt.

§ 4 Allgemeine Gerätenutzung

  1. Das Gerät wird in der Regel von eingewiesenen Mitarbeitenden des Instituts für Physik und des Imaging-Zentrums im Anwendungs- und Servicebetrieb bedient.
  2. Im Falle eines längerfristigen Projekts mit einer hohen Probenzahl oder mit Proben, an die umfangreiche Abbildungsanforderungen gestellt werden, ist die Nutzung des Gerätes im Anwendungsbetrieb auch für Mitarbeitende und Studierende aller Fachrichtungen der Universität Greifswald möglich.
  3. Die Nutzung des Gerätes für den Servicebetrieb ist nur eingewiesenen Mitarbeitenden des Instituts für Physik und des Imaging-Zentrums gestattet.
  4. Im Falle der Nutzung des Gerätes im Servicebetrieb durch Mitarbeitende des Laboratoriums für Elektronenmikroskopie gelten über diese Gerätespezifische Nutzungsordnung hinaus § 1, § 3 Abs. 2 und 3, § 4, § 5 und § 8 der Gerätespezifischen Nutzungsordnung für das Laboratorium für Elektronenmikroskopie (LEM) des Imaging-Zentrums der Fachrichtung Biologie.
  5. Der Zutritt zum Raum C006, in dem das Gerät steht, ist nur mit Laborschuhen (ESD-Clogs) oder aber mit entsprechenden Überschuhen gestattet. Es befindet sich eine Sitzbank mit Schuhregal unmittelbar vor dem Raum. Der Eintritt in den Raum erfolgt mit dem Begehen einer Klebefolienmatte (Staubbindematte).

§ 5 Gerätezulassung und Zugangsregelungen für Anwender*innen

  1. Anwender*innen dürfen das unter § 3 aufgeführte Gerät erst nach dem Ausfüllen des Erhebungsbogens (§ 5 Abs. 2 der Rahmennutzungsordnung) sowie einer mehrtägigen Einweisung durch eine für das Gerät verantwortliche Person nutzen. Die personengebundene Geräteeinweisung ist mit einer Sicherheitsunterweisung verbunden. Erst danach sind die Anwender*innen zur eigenständigen Bedienung des Elektronenmikroskops berechtigt. Nach der Geräteeinweisung wird der*die Anwender*in für das Buchungssystem freigeschaltet und erhält Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten.
  2. Die Nutzung des Geräts durch den*die Anwender*in muss mindestens einmal im Quartal erfolgen. Sollte die letzte Gerätenutzung durch den*die Anwender*in länger als 6 Monate zurückliegen, muss der*die Anwender*in vor der erneuten Zulassung eine erneute Einweisung in das Gerät erhalten, die mit einer Sicherheitsunterweisung verbunden ist.
  3. Der Zugang zu den Räumlichkeiten wird allen Anwender*innen nach der Geräteeinweisung und der Sicherheitsunterweisung auf den Mitarbeiter- oder Gastausweis freigeschaltet. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Gastausweis an die ausstellende Person zurückgegeben werden.

§ 6 Buchung des Gerätes für Anwender*innen

  1. Die Buchung des Gerätes erfolgt über den Gerätenutzungskalender. Der*die Anwender*in hat sein*ihr Passwort vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
  2. Buchungen dürfen nur von Anwender*innen vorgenommen werden. Es ist allen Anwender*innen ausdrücklich untersagt, das Gerät für nicht eingewiesene oder andere nicht-berechtigte Personen zu buchen. Eine Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Verlust der eigenen Nutzungserlaubnis führen.
  3. Die elektronische Buchung ist Voraussetzung für die Nutzung des Gerätes.
  4. Alle Anwender*innen des Instituts für Physik, die einen Zugang zum Alarmsystem des Instituts für Physik haben, haben 24 h / 7 Tage Zugang zum Gerät. 
  5. Allen anderen Anwender*innen steht das Gerät von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, zwischen 7.30 Uhr und 18.30 Uhr zur Verfügung.
  6. Die Nutzung des Gerätes ohne vorherige Reservierung im Gerätenutzungskalender ist untersagt.
  7. Sollte das Gerät aufgrund eines Defektes oder einer Wartung nicht zur Verfügung stehen, ist keine Buchung möglich bzw. wird die Buchung durch eine für das Gerät verantwortliche Person (§ 2) storniert. Der*die Anwender*in wird darüber informiert.

§ 7 Gerätenutzung für Anwender*innen

  1. Das unter § 3 aufgeführte Gerät darf nur von Anwender*innen genutzt werden.
  2. Die Nutzung des Gerätes darf nur in dem gebuchten Zeitraum erfolgen. Sollten die Versuche längere Nutzungszeiten erfordern, können diese vor Ort im Buchungssystem eingetragen werden, wenn die dafür benötigte Zeit nicht durch eine nachfolgende Buchung belegt ist.
  3. Zum Ende des Buchungszeitraums ist der Arbeitsplatz sauber und ordentlich (z.B. Entsorgung von benutztem Verbrauchsmaterial; Ablage der Probenhalter am dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort) zu hinterlassen.
  4. Alle Anwender*innen sind am Ende der gebuchten Zeit zur Eintragung in das Logbuch verpflichtet.

Anlage

Entgelttabelle für die Nutzung des Rasterelektronenmikroskops Supra 40VP am Institut für Physik in der jeweils geltenden Fassung