Gerätespezifische Nutzungsordnung für das Transmissionselektronenmikroskop

des Imaging-Zentrums der Fachrichtung Biologie

am Zoologischen Institut und Museum

Vom 7. Januar 2022

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsordnung

  1. Diese Ordnung regelt die Nutzung des Transmissionselektronenmikroskops am Zoologischen Institut und Museum im Anwendungs- und Servicebetrieb. Sie ist als Anlage Bestandteil der Rahmennutzungsordnung für das Imaging-Zentrum der Fachrichtung Biologie.
  2. Die Nutzung im Servicebetrieb erfolgt auf Grundlage der Regelungen der Rahmennutzungsordnung.

§ 2 Ansprechpersonen

  1. Allgemeine Ansprechperson ist der*die administrative Leiter*in des Imaging-Zentrums.
  2. Wissenschaftliche Ansprechpersonen und die für das Gerät verantwortlichen Personen sind auf der Homepage des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de/ueber-uns/organisation/team/) aufgeführt.

§ 3 Geräte

Das am Zoologischen Institut und Museum dem Imaging-Zentrum zur Verfügung gestellte Transmissionselektronenmikroskop sowie eine detaillierte Beschreibung des Gerätes sind auf der Internetseite des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de) aufgeführt.

§ 4 Allgemeine Gerätenutzung

  1. Das Gerät wird in der Regel von eingewiesenen Mitarbeitenden des Zoologischen Instituts und Museums und des Imaging-Zentrums im Anwendungs- und Servicebetrieb bedient.
  2. Im Falle eines längerfristigen Projekts mit einer hohen Probenzahl oder mit Proben, an die umfangreiche Abbildungsanforderungen gestellt werden, ist die Nutzung des Gerätes im Anwendungsbetrieb auch für Mitarbeitende und Studierende aller Fachrichtungen der Universität Greifswald möglich.
  3. Die Nutzung des Gerätes für den Servicebetrieb ist nur eingewiesenen Mitarbeitenden des Zoologischen Instituts und Museums und des Imaging-Zentrums gestattet.

§ 5 Gerätezulassung und Zugangsregelungen für Anwender*innen

  1. Anwender*innen dürfen das unter § 3 aufgeführte Gerät erst nach dem Ausfüllen des Erhebungsbogens (§ 5 Abs. 2 der Rahmennutzungsordnung) sowie einer mehrtägigen Einweisung durch eine für das Gerät verantwortliche Person (§ 2), die für Anwender*innen außerhalb der Fachrichtung Biologie kostenpflichtig ist, nutzen. Die personengebundene Geräteeinweisung ist mit einer Sicherheitsbelehrung und einer Strahlenschutzunterweisung verbunden. Erst danach sind die Anwender*innen zur eigenständigen Bedienung des Gerätes berechtigt.
  2. Der Zugang zu den Räumlichkeiten wird dem*der Anwender*in nach der Geräteeinweisung und der Sicherheitsunterweisung über eine unter § 2 genannte Ansprechpersonen gewährt.

§ 6 Buchung des Gerätes für Anwender*innen

  1. Die Vergabe der Termine für Anwender*innen (Buchung) erfolgt in Absprache mit einer Ansprechperson (§ 2 Abs. 2).  
  2. Die Nutzung des Gerätes ohne vorherige Buchung ist untersagt.
  3. Sollte das Gerät aufgrund eines Defektes oder einer Wartung nicht zur Verfügung stehen, wird der*die Anwender*in darüber informiert.

§ 7 Gerätenutzung für Anwender*innen

  1. Das unter § 3 aufgeführte Gerät darf nur von Anwender*innen genutzt werden.
  2. Die Nutzung des Gerätes darf nur in dem gebuchten Zeitraum erfolgen. Sollten längere Nutzungszeiten erforderlich sein, können diese mit den in § 2 Abs. 2 genannten Personen vereinbart werden, wenn die dafür benötigte Zeit nicht durch eine nachfolgende Buchung belegt ist.
  3. Der*die Anwender*in ist am Ende der gebuchten Zeit zur Eintragung in das Logbuch verpflichtet. Dabei sollen auch besondere Vorkommnisse protokolliert werden.

Anlage

Entgelttabelle für die Nutzung des Transmissionselektronenmikroskops am Zoologischen Institut und Museum in der jeweils geltenden Fassung