Gerätespezifische Nutzungsordnung für die Digitalmikroskope

des Imaging-Zentrums der Fachrichtung Biologie

am Institut für Botanik und Landschaftsökologie

Vom 7. Januar 2022

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsordnung

  1. Diese Ordnung regelt die Nutzung der Digitalmikroskope am Institut für Botanik und Landschaftsökologie im Anwendungs- und Servicebetrieb. Sie ist als Anlage Bestandteil der Rahmennutzungsordnung für das Imaging-Zentrum der Fachrichtung Biologie.
  2. Die Nutzung im Servicebetrieb erfolgt auf Grundlage der Regelungen der Rahmennutzungsordnung. 

§ 2 Ansprechpersonen

  1. Allgemeine Ansprechperson ist der*die administrative Leiter*in des Imaging-Zentrums.
  2. Wissenschaftliche Ansprechpersonen und die für das jeweilige Gerät verantwortlichen Personen sind auf der Homepage des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de/ueber-uns/organisation/team/) aufgeführt.

§ 3 Geräte

Die am Institut für Botanik und Landschaftsökologie dem Imaging-Zentrum zur Verfügung gestellten Digitalmikroskope sowie eine detaillierte Beschreibung der Geräte sind auf der Internetseite des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de) aufgeführt.

§ 4 Allgemeine Gerätenutzung

  1. Die Geräte werden in der Regel von eingewiesenen Mitarbeitenden des Instituts für Botanik und Landschaftsökologie und des Imaging-Zentrums im Anwendungs- und Servicebetrieb bedient.
  2. Im Falle eines längerfristigen Projekts mit einer hohen Probenzahl oder mit Proben, an die umfangreiche Abbildungsanforderungen gestellt werden, ist die Nutzung der Geräte im Anwendungsbetrieb auch für Mitarbeitende und Studierende aller Fachrichtungen der Universität Greifswald möglich.
  3. Die Nutzung der Geräte für den Servicebetrieb ist nur eingewiesenen Mitarbeitenden des Instituts für Botanik und Landschaftsökologie, des Zoologischen Instituts und Museums und des Imaging-Zentrums gestattet.

§ 5 Gerätezulassung und Zugangsregelungen für Anwender*innen

  1. Anwender*innen dürfen die unter § 3 aufgeführten Geräte erst nach dem Ausfüllen des Erhebungsbogens (§ 5 Abs. 2 der Rahmennutzungsordnung) sowie nach einer Geräteeinweisung durch eine für das jeweilige Gerät verantwortliche Person (§ 2) nutzen. Die personengebundene Geräteeinweisung ist mit einer Sicherheitsunterweisung verbunden. Erst im Anschluss daran wird der*die Anwender*in für das Buchungssystem des jeweiligen Geräts freigeschaltet und erhält Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten.
  2. Der Zugang zu den Räumlichkeiten wird den Anwender*innen nach der Geräteeinweisung und Sicherheitsunterweisung auf den Mitarbeiter- oder Gastausweis freigeschaltet. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Gastausweis zurückgegeben werden.

§ 6 Buchung der Geräte für Anwender*innen

  1. Die Buchung der Geräte erfolgt über die Ansprechpersonen vor Ort (§ 2) oder über den Gerätenutzungskalender. Der*die Anwender*in hat sein*ihr Passwort vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
  2. Buchungen dürfen nur von Anwender*innen vorgenommen werden. Es ist allen Anwender*innen ausdrücklich untersagt, die Geräte für nicht eingewiesene oder andere nicht-berechtigte Personen zu buchen. Eine Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Verlust der eigenen Nutzungserlaubnis führen.
  3. Die Nutzung der Geräte ohne vorherige Buchung ist untersagt.
  4. Alle Anwender*innen mit einer Zugangsberechtigung zum Gebäude haben 24 h / 7 Tage Zugang zu den Geräten.
  5. Allen anderen Anwender*innen stehen die Geräte in Absprache mit einer für das jeweilige Gerät verantwortlichen Person zur Verfügung.
  6. Sollten die Geräte aufgrund eines Defektes oder einer Wartung nicht zur Verfügung stehen, ist keine Buchung möglich bzw. wird die Buchung durch eine für das jeweilige Gerät verantwortliche Person (§ 2) storniert. Der*die Anwender*in wird darüber informiert.

§ 7 Gerätenutzung für Anwender*innen

  1. Die unter § 3 aufgeführten Geräte dürfen nur von Anwender*innen genutzt werden.
  2. Alle Anwender*innen sind verpflichtet, Probleme und Auffälligkeiten der Geräte einer für das jeweilige Gerät verantwortlichen Personen zu melden.
  3. Alle Anwender*innen sind am Ende der gebuchten Zeit zur Eintragung in das Logbuch verpflichtet.

Anlage

Entgelttabelle für die Nutzung der Digitalmikroskope am Institut für Botanik und Landschaftsökologie in der jeweils geltenden Fassung