Zugangsregelungen für Nutzer*innen

Kontaktaufnahme

Alle Nutzer*innen kontaktieren vor Beginn der Arbeiten die Leitung des Imaging-Zentrums. Anschließend wird der Kontakt zu den wissenschaftlichen Leiter*innen für ein persönliches Gespräch vermittelt, in dem die zu bearbeitende Fragestellung sowie die experimentelle Vorgehensweise besprochen und bei Inanspruchnahme von Serviceleistungen Terminvereinbarungen für die Untersuchungen festgelegt werden.

 

Inanspruchnahme der Leistungen des Imaging-Zentrums

Mit Anwender*innen und internen Auftraggeber*innen wird ein Erhebungsbogen erstellt, in dem unter anderem die Informationen über die zu untersuchenden Proben und die gewünschten Verfahren erfasst werden, so dass die von den Nutzer*innen zu tragenden Kosten abgeschätzt werden können. Die Kostenübernahme bestätigt der*die Nutzer*in mit einer Unterschrift.

 

Abrechnung

Die Nutzung der Serviceleistungen und der zur Verfügung gestellten Geräte des Imaging-Zentrums sind entgeltpflichtig.

Die aktuellen Entgelte für die einzelnen Leistungen des Imaging-Zentrums sind in den jeweiligen Gerätespezifischen Nutzungsordnungen, die in ihrer jeweils gültigen Fassung als Anlage Bestandteil der Rahmennutzungsordnung sind, in Entgelttabellen aufgeführt.

Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten oder quartalsweise.