Gerätespezifische Nutzungsordnung für die Fluoreszenzmikroskope

des Imaging-Zentrums der Fachrichtung Biologie

am Institut für Mikrobiologie

Vom 7. Januar 2022

§ 1 Geltungsbereich der Nutzungsordnung

  1. Diese Ordnung regelt die Nutzung der Fluoreszenzmikroskope am Institut für Mikrobiologie im Anwendungsbetrieb. Sie ist als Anlage Bestandteil der Rahmennutzungsordnung für das Imaging-Zentrum der Fachrichtung Biologie.
  2. Die Nutzung im Servicebetrieb erfolgt auf Grundlage der Regelungen der Rahmennutzungsordnung.

§ 2 Ansprechpersonen

  1. Allgemeine Ansprechperson ist der*die administrative Leiter*in des Imaging-Zentrums.
  2. Wissenschaftliche Ansprechpersonen und die für die jeweiligen Geräte verantwortlichen Personen sind auf der Homepage des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de/ueber-uns/organisation/team/) aufgeführt.

§ 3 Geräte

Die am Institut für Mikrobiologie dem Imaging-Zentrum zur Verfügung gestellten Fluoreszenzmikroskope sowie eine detaillierte Beschreibung der Geräte sind auf der Internetseite des Imaging-Zentrums (https://imaging.uni-greifswald.de) aufgeführt.

§ 4 Gerätezulassung und Zugangsregelungen für Anwender*innen

  1. Anwender*innen dürfen die unter § 3 aufgeführten Geräte erst nach dem Ausfüllen des Erhebungsbogens (§ 5 Abs. 2 der Rahmennutzungsordnung) für das entsprechende Gerät (ein Formular pro Gerät) sowie einer Geräteeinweisung durch eine für das jeweilige Gerät verantwortliche Person nutzen. Die personengebundene Geräteeinweisung ist mit einer Laserschutzunterweisung (wenn das unter § 3 Abs. 1 aufgeführte Gerät mit Lasern ausgestattet ist) und einer Sicherheitsunterweisung verbunden, die nur von einem Laserschutzbeauftragten durchgeführt werden dürfen. Nach der Geräteeinweisung wird der*die Anwender*in für das Buchungssystem des jeweiligen Geräts freigeschaltet und erhält Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten. Die Nutzungsdauer ist auf 1 Jahr begrenzt. Danach muss der*die Anwender*in eine erneute Laserschutzunterweisung erhalten (wenn das unter § 3 Abs. 1 aufgeführte Gerät mit Lasern ausgestattet ist) und wird dann erst wieder für den Zugriff auf das Buchungssystem freigeschaltet. Sollte die letzte Gerätenutzung durch den*die Anwender*in länger als 6 Monate zurückliegen, muss der*die Anwender*in vor der erneuten Zulassung neben der Laserschutzunterweisung (wenn das unter § 3 Abs. 1 aufgeführte Gerät mit Lasern ausgestattet ist) auch eine erneute Einweisung in das Gerät erhalten.
  2. Der Zugang zu den Räumlichkeiten wird allen Anwender*innen nach der Geräteeinweisung und der Sicherheits- und Laserschutzunterweisung auf den Mitarbeiter- oder Gastausweis freigeschaltet. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Gastausweis an die ausstellende Person zurückgegeben werden.
  3. Voraussetzung für die Nutzung der Geräte und den Zugang zu den Räumlichkeiten sind eine Unterweisung nach § 14 der Biostoffverordnung (BioStoffV) und nach § 12 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) sowie das Vorliegen einer Vorsorgebescheinigung nach § 6 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einer Unterschrift auf dem Erhebungsbogen bestätigt werden müssen.

§ 5 Buchung der Geräte für Anwender*innen

  1. Die Buchung der Geräte erfolgt über den Gerätenutzungskalender. Der*die Anwender*in hat sein*ihr Passwort vor Missbrauch durch Dritte zu schützen.
  2. Buchungen dürfen nur von Anwender*innen vorgenommen werden. Es ist allen Anwender*innen ausdrücklich untersagt, Geräte für nicht eingewiesene oder andere nicht-berechtigte Personen zu buchen. Eine Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Verlust der eigenen Nutzungserlaubnis führen.
  3. Die elektronische Buchung ist Voraussetzung für die Nutzung der Geräte.
  4. Alle Anwender*innen des Instituts für Mikrobiologie sowie des Interfakultären Instituts für Genetik und Funktionelle Genomforschung, die einen Zugang zum Alarmsystem des Instituts für Mikrobiologie haben, haben 24 h / 7 Tage Zugang zu den Geräten.
  5. Allen anderen Anwender*innen stehen die Geräte von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, zwischen 7.30 Uhr und 18.30 Uhr zur Verfügung.
  6. Die Nutzung der Geräte ohne vorherige Reservierung im Gerätenutzungskalender ist untersagt.
  7. Sollte ein Gerät aufgrund eines Defektes oder einer Wartung nicht zur Verfügung stehen, ist keine Buchung möglich bzw. wird die Buchung durch eine für das jeweilige Gerät verantwortliche Person (§ 2) storniert. Der*die Anwender*in wird darüber informiert.

§ 6 Gerätenutzung für Anwender*innen

  1. Die unter § 3 aufgeführten Geräte dürfen nur von Anwender*innen genutzt werden.
  2. Die Nutzung der Geräte darf nur in dem gebuchten Zeitraum erfolgen. Sollten die Versuche längere Nutzungszeiten erfordern, können diese vor Ort im Buchungssystem eingetragen werden, wenn die dafür benötigte Zeit nicht durch eine nachfolgende Buchung belegt ist.
  3. Zum Ende des Buchungszeitraums ist der Arbeitsplatz sauber und ordentlich (gereinigte Objektive und Arbeitsplätze, Entsorgung von benutztem Verbrauchsmaterial und Glasresten) zu hinterlassen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Arbeitsfläche vor dem Mikroskop mit dem bereitgestellten Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Alle Anwender*innen müssen infektiöse Proben entsprechend den Vorgaben des Herkunftslabors in ihren jeweiligen Arbeitsgruppen entsorgen.
  4. Alle Anwender*innen sind am Ende der gebuchten Zeit zur Eintragung in das Logbuch verpflichtet.

Anlage

Entgelttabelle für die Nutzung der Fluoreszenzmikroskope am Institut für Mikrobiologie in der jeweils geltenden Fassung